Grundsätzlich gilt, dass die Brille aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wurde.
In wenigen Fällen wird sie noch bezuschusst.
Wann und in welcher Höhe sie sich an einer Brille beteiligten haben wir im Artikel „Was bezahlt die Krankenkasse an meiner neuen Brille?“ bereits erläutert.
Da die gesetzlichen Krankenkassen auch dann aber an ihren Leistungskatalog gebunden sind, in welchem ganz klar deklariert ist, in welchem Fall eine Bezuschussung zur Brille stattfindet, macht es keinen Sinn extra einen Kostenvoranschlag zu schreiben. Die Zuschüsse sind festgelegt.
Bei privaten Krankenversicherungen ist die Frage nach der Höhe des Zuschusses nicht so einfach zu beantworten. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen und deren Tarifen sind einfach zu verschieden.
Häufig ist es allerdings auch hier so, dass es einen festen Zuschuss zur Brille gibt.
Dieser hängt unter Umständen davon ab, ob Kunststoffgläser, getönte Gläser, entspiegelte Gläser, etc. „verordnet“ sind. In Ausnahmefällen ist es sinnvoll, die Brillenrechnung zu „spezifizieren“, damit die Krankenkasse gleich entsprechende Zuzahlungen leisten kann.
Auch der Zuschuss zur Brillenfassung ist sehr unterschiedlich.
Wenn Sie es also in diesem Fall genau wissen möchten, schauen Sie einfach vor dem nächsten Brillenkauf nochmals kurz in Ihren KV-Vertrag oder fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung an.
Kostenvoranschläge werden daher im Bereich der Brillen nur sehr selten benötigt. Wenn sie aber doch angesagt sind, bei speziellen Augenerkrankungen zum Beispiel, kümmern wir uns selbstverständlich individuell darum.
Meine Mutter leidet an einer altersbedingten Makuladegeneration, der feuchten, schlimmeren Form, auf einem Auge. Die Knappschaftskrankenkasse lehnte die Kostenübernahme zur Behandlung mit Lucentisspritzen ab, auch nach entsprechenden schriftlichen Eingaben. Die Folge ist nun der Verlust der Sehkraft auf zur Zeit 10%. Darum ist sie nun aber auf eine Brille angewiesen und wir dachten, dass die Knappschaft zumindest die Gläser, die entspiegelt sein sollten, übernimmt. Das ist nicht der Fall, sie bekommt nur einen geringen Anteil (15€) erstattet.
Hier sieht man, dass es der Krankenkasse Knappschaft total gleichgültig ist, ob man erblindet. Die Kasse sitzt auf Überschüssen in Millardenhöhe und ihre Mitglieder lassen sie leiden. Die Knappschaft kann ich deshalb als Krankenkasse nicht empfehlen. Mein Vater hatte sein Leben lang dort seinen Beitrag entrichtet.
Hallo Herr Becker,
das ist natürlich alles andere als schön. Bei den Zuschüssen für solche Behandlungen kenne ich mich nicht wirklich aus.
Bei den Brillengläsern sind die Krankenkassen vom Gesetzgeber zu einem Leistungskatalog verpflichtet. Unter einer bestimmten Sehleistung gibt es einen Zuschuss X. Bei Brillengläsern ist dieser wirklich lächerlich klein. Ein LEsegerät z.B. wird deutlich stärker bezuschusst.
Wie gesagt, bei den Gläsern sind die Krankenkassen aber zu diesem Betrag verpflichtet und dürfen gar nicht mehr bezahlen. Zugegeben sehr merkwürdig, was da ausgedacht wurde… ;(