Was bezahlt die Krankenkasse an einer Brille nach einem Kostenvoranschlag
Grundsätzlich gilt, dass die Brille aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen wurde.
In wenigen Fällen wird sie noch bezuschusst.
Wann und in welcher Höhe sie sich an einer Brille beteiligten haben wir im Artikel "Was bezahlt die Krankenkasse an meiner neuen Brille?" bereits erläutert.
Da die gesetzlichen Krankenkassen auch dann aber an ihren Leistungskatalog gebunden sind, in welchem ganz klar deklariert ist, in welchem Fall eine Bezuschussung zur Brille stattfindet, macht es keinen Sinn extra einen Kostenvoranschlag zu schreiben. Die Zuschüsse sind festgelegt.
Bei privaten Krankenversicherungen ist die Frage nach der Höhe des Zuschusses nicht so einfach zu beantworten. Die Unterschiede zwischen den einzelnen Versicherungen und deren Tarifen sind einfach zu verschieden.
Häufig ist es allerdings auch hier so, dass es einen festen Zuschuss zur Brille gibt.
Dieser hängt unter Umständen davon ab, ob Kunststoffgläser, getönte Gläser, entspiegelte Gläser, etc. „verordnet“ sind. In Ausnahmefällen ist es sinnvoll, die Brillenrechnung zu „spezifizieren“, damit die Krankenkasse gleich entsprechende Zuzahlungen leisten kann.
Auch der Zuschuss zur Brillenfassung ist sehr unterschiedlich.
Wenn Sie es also in diesem Fall genau wissen möchten, schauen Sie einfach vor dem nächsten Brillenkauf nochmals kurz in Ihren KV-Vertrag oder fragen Sie direkt bei Ihrer Krankenversicherung an.
Kostenvoranschläge werden daher im Bereich der Brillen nur sehr selten benötigt. Wenn sie aber doch angesagt sind, bei speziellen Augenerkrankungen zum Beispiel, kümmern wir uns selbstverständlich individuell darum.